Hier sind einige Links zur Förderberechnung einer energetischen Baumaßnahme aus der Webseite der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)
www.waermepumpe.de/verbraucher/foerderung/foerdernavigator
www.waermepumpe.de/foerderrechner
Das Gewerk Lüftung sorgt für einen kontrollierten Luftaustausch im Gebäude. Dabei wird verbrauchte Luft abgeführt und frische Luft zugeführt. Moderne Lüftungsanlagen enthalten oft Wärmerückgewinnungssysteme, um Energie zu sparen und gleichzeitig eine gute Luftqualität zu gewährleisten.
Auch die Lüftungsplanung gehört zur Technischen Ausrüstung gemäß HOAI 2021 und wird im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach §55 HOAI geregelt. Die detaillierten Leistungsinhalte der einzelnen Planungsphasen sind ebenfalls in Anlage 15 der HOAI beschrieben.
Die Leistungsphasen reichen offiziell von LP1 bis LP9, wobei in der Praxis häufig eine LP0 (Machbarkeitsanalyse) vor der eigentlichen Planung durchgeführt wird.
Der Planer prüft:
ob eine Lüftungsanlage erforderlich ist.
mögliche Systeme (zentral oder dezentral).
Platz für Geräte und Kanäle.
grobe Kosten.
Der Planer sammelt:
Nutzungsart der Räume.
Anforderungen an Luftqualität.
gesetzliche Vorgaben.
Der Planer entwickelt:
erstes Lüftungskonzept.
Luftmengenabschätzung.
Position der Geräte.
Der Planer erstellt:
detaillierte Luftmengenberechnung.
Planung des Kanalnetzes.
Auswahl der Lüftungsgeräte.
Falls erforderlich:
Brandschutzunterlagen.
Genehmigungsunterlagen.
Der Planer erstellt:
detaillierte Kanalpläne.
Einbaupositionen der Luftauslässe.
Der Planer erstellt:
Leistungsverzeichnis.
Materiallisten.
Der Planer:
prüft Angebote.
bewertet Technik und Preis.
Der Planer kontrolliert:
Montage der Lüftungskanäle.
Installation der Geräte.
Luftmengenmessung.
Nach Fertigstellung:
Funktionskontrolle.
Unterstützung bei Wartung.